Landwirte zum Anbau von „Bunter Biomasse“ gesucht

Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e. V. ist einer der Kofinanzierer im Kooperationsprojekt „Bunte Biomasse“. Im Rahmen der "Niederwild Initiative Schleswig-Holstein" werden nun Landwirte in Schleswig-Holstein gesucht, die bereit sind, einen kleinen Teil ihrer Maisanbaufläche durch mehrjährige Wildpflanzenkulturen zu ersetzen. Die Betriebe erhalten über das Projekt einen Ausgleich für Deckungsbeitragsverluste und werden kostenlos beim Anbau der Bestände und der Ernte des Aufwuchses beraten. Ein deutliches Plus an Biologischer Vielfalt und einen bedeutenden Imagegewinn für die Landwirtschaft bietet das Projekt zum Nulltarif.

Mehr dazu finden Sie hier.

Startschuss für neues Wiesenvogel-Schutzprojekt auf Eiderstedt

 

Hoch sollen sie fliegen und viele sollen es wieder werden. Das neue Kooperations-Projekt der Stiftung Eiderstedter Natur und der Eiderstedter Jägerschaft arbeitet in den kommenden vier Jahren daran, den Schutz für Wiesenvögel und Bodenbrüter noch einmal zu verstärken. Ein Pilotprojekt für Schleswig-Holstein. Denn: das hat es so hier bei uns im Land noch nicht gegeben.

 

„Hand in Hand für den Artenschutz“, lautet das Motto des vom Land Schleswig-Holstein mit rund 600.000 Euro geförderten Gemeinschaftsprojekts. Erklärtes, ambitioniertes Ziel ist es, durch ausgefeilte Maßnahmen des Jagd- und Naturschutzes, die Lebens-, Brut-, und Überlebensbedingungen von Uferschnepfe, Kiebitz, Austernfischer und Rotschenkel – allesamt selten gewordene Arten hier bei uns im nördlichsten Bundesland – zu optimieren. Denn: trotz der vielen Verbesserungen der Lebensräume dieser Watvögel bleiben die Bruterfolge seit Jahren aus oder sinken drastisch. Zwar haben sich Uferschnepfe & Co. in den vergangenen Jahren immer wieder zur Familiengründung auf Eiderstedt niedergelassen. Aber ihre Fressfeinde, wie zum Beispiel Fuchs, Steinmarder, Marderhund und auch andere Beutegreifer aus der Luft, haben ihre Nester oft schon vor dem Küken-Schlupf leer geräubert. Oder die Kleinen haben es zwar aus dem Ei, aber nicht mehr in die Luft geschafft.

 

Das neue Projekt „Artenschutzmaßnahmen zum Wiesenvogel- und Bodenbrüterschutz auf Eiderstedt“ will jetzt mit einem maßgeschneiderten Vorhaben die Feinde der bedrohten Vögel ausbremsen. Konkret soll die Vorgehensweise so aussehen: In einem ersten Schritt werden die noch vorhandenen Besätze der Wiesenvögel und Bodenbrüter erfasst, dann werden in einem zweiten Schritt Fallen für Fuchs, Steinmarder oder Marderhund aufgestellt und künstliche Fuchsbaue installiert, um vor allem Fuchs und Marderhund gezielter bejagen zu können.

 

Gleichzeitig wird abgewogen, ob sogenannte Störkulissen wie Schilf, Büsche und Bäume entfernt werden sollten, da sie Fuchs und Steinmarder Versteckmöglichkeiten und Beutegreifern wie Turmfalke oder Bussard einen komfortablen Beute-Ausguck bieten. Ziel ist es, die Population der Bodenbeutegreifer auf einem für die Brut der Wiesenvögel erträglichen Niveau zu halten. Insgesamt sind 264 ehrenamtliche Jäger mit im Projekt dabei. 

 

Während der vierjährigen Laufzeit – bis zum Jahr 2026 – werden die Brut- und Aufzuchterfolge engmaschig erhoben, von Seiten der Jäger werden die Strecken ermittelt. Auch werden die Bauten der Beutegreifer kartiert und die Zahl der Nachkommen (Geheckgrößen) dokumentiert. Gerade bei der invasiven Art der Marderhunde sind Geheckgrößen von zwölf und mehr keine Seltenheit, was zusammen mit dem Fehlen jedes Feindes eine explosionsartige Ausbreitung auf Eiderstedt ermöglicht.

 

Die Projektpartner:

 

Stiftung Eiderstedter Natur

 

Landsjagdverband Schleswig-Holstein

Jagdscheinverlängerung nur per Post

 

Die Pflicht zur Abfrage beim Verfassungsschutz verhindert eine direkte Jagdscheinverlängerung vor Ort, die Corona-Pandemie verhindert auch das Entgegennehmen aller Unterlagen vor Ort. Deshalb sind Jagdscheinverlängerungen auch 2022 nur per Port möglich. Das schrieb die Untere Jagdbehörde, den Originaltext finden Sie hier:

 

"Ich möchte Sie darüber informieren, wie in diesem Jahr die Jagscheinverlängerung durchgeführt werden kann und bitte um Weitergabe an die Jägerschaft. Die langjährige Praxis, die Jagdscheinverlängerungen in mehreren Gemeinden direkt vor Ort anzubieten, wird uns auch in diesem Jahr nicht möglich sein. Hintergrund ist, dass wir seit 2020 Jahr gehalten sind, für jeden Antrag eine Anfrage beim Verfassungsschutz zu halten. Damit kann die Eintragung der Verlängerung des Jagdscheines auch bei Vorlage aller Unterlagen ad hoc nicht mehr erfolgen. Wir müssen in jedem Einzelfall die Rückmeldung des Verfassungsschutzes abwarten – die Dauer ist von uns nicht beeinflussbar und beträgt 1 bis 4 Wochen.  

 

Aufgrund der weiterhin andauernden Corona-Pandemie werden wir nicht vor Ort gehen, um Anträge gesammelt entgegenzunehmen. Das Kreishaus ist immer noch für den regelmäßigen Publikumsverkehr geschlossen, Terminabsprachen sind möglich. Die Erfahrungen im letzten Jahr haben uns gezeigt, dass die Abwicklung der Jagdscheinverlängerung auch ohne persönliche Vorsprache möglich und fristgerecht umsetzbar ist.

 

Wir werden daher auch in diesem Jahr die Verlängerung ausschließlich auf dem Postweg vornehmen. Für alle Anträge, die uns bis zum 01.03.2022 erreichen, können wir zusagen, dass eine fristgerechte Verlängerung erfolgt, sofern die Antragsunterlagen vollständig sind und die Eignung gegeben ist. Es ist erforderlich, dass auch der Jagdschein mit eingereicht wird."

 

Update Corona und Jagd

 

Die Jagden stehen an und die Coronazahlen steigen. Was ist erlaubt, was sinnvoll? Grundsätzlich schreibt der LJV: Die Jagdausübung in Schleswig-Holstein ist auch in Zeiten der Corona-Pandemie grundsätzlich vollumfänglich möglich und vorgesehen. Erlaubt sind sämtliche Formen der Jagd und mit ihr im Zusammenhang stehende Arbeiten.

 

Allgemein wird weiterhin der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen gemäß § 2 der Corona-Bekämpfungsverordnung empfohlen. Kann der Mindestabstand nicht eingehalten werden, so wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung angeraten.

 

Gesellschaftsjagden auf Schalenwild unterliegen nach § 5a Satz 1 Nr. 1 der Corona-Bekämpfungsverordnung nicht den strengen Anforderungen an Veranstaltungen. Das bedeutet, dass sie unter Einhaltung des Mindestabstandes ohne ein gesondertes Hygienekonzept durchgeführt werden können.

 

Bei Gesellschaftsjagden auf Niederwild ist hingegen gemäß § 5 Abs. 1 i.V.m§ 4 Abs. 1 der Corona-Bekämpfungsverordnung ein Hygienekonzept zu erstellen. Das „Schüsseltreiben“ ist zwar keine Veranstaltung im Sinne der Verordnung, es sind aber die Vorgaben zu den Kontaktbeschränkungen (§ 2) zu beachten (max. 10 Personen innerhalb geschlossener Räume, die nicht geimpft oder genesen sind).

 

Was sinnvoll ist muss vor jeder Jagd von den Verantwortlichen bestimmt werden. 

 

Das Muster eines Hygienekonzepts liegt bei den Hegeringleitern vor oder ist hier zu finden.