Jagdscheinverlängerung nur per Post

 

Die Pflicht zur Abfrage beim Verfassungsschutz verhindert eine direkte Jagdscheinverlängerung vor Ort, die Corona-Pandemie verhindert auch das Entgegennehmen aller Unterlagen vor Ort. Deshalb sind Jagdscheinverlängerungen auch 2022 nur per Port möglich. Das schrieb die Untere Jagdbehörde, den Originaltext finden Sie hier:

 

"Ich möchte Sie darüber informieren, wie in diesem Jahr die Jagscheinverlängerung durchgeführt werden kann und bitte um Weitergabe an die Jägerschaft. Die langjährige Praxis, die Jagdscheinverlängerungen in mehreren Gemeinden direkt vor Ort anzubieten, wird uns auch in diesem Jahr nicht möglich sein. Hintergrund ist, dass wir seit 2020 Jahr gehalten sind, für jeden Antrag eine Anfrage beim Verfassungsschutz zu halten. Damit kann die Eintragung der Verlängerung des Jagdscheines auch bei Vorlage aller Unterlagen ad hoc nicht mehr erfolgen. Wir müssen in jedem Einzelfall die Rückmeldung des Verfassungsschutzes abwarten – die Dauer ist von uns nicht beeinflussbar und beträgt 1 bis 4 Wochen.  

 

Aufgrund der weiterhin andauernden Corona-Pandemie werden wir nicht vor Ort gehen, um Anträge gesammelt entgegenzunehmen. Das Kreishaus ist immer noch für den regelmäßigen Publikumsverkehr geschlossen, Terminabsprachen sind möglich. Die Erfahrungen im letzten Jahr haben uns gezeigt, dass die Abwicklung der Jagdscheinverlängerung auch ohne persönliche Vorsprache möglich und fristgerecht umsetzbar ist.

 

Wir werden daher auch in diesem Jahr die Verlängerung ausschließlich auf dem Postweg vornehmen. Für alle Anträge, die uns bis zum 01.03.2022 erreichen, können wir zusagen, dass eine fristgerechte Verlängerung erfolgt, sofern die Antragsunterlagen vollständig sind und die Eignung gegeben ist. Es ist erforderlich, dass auch der Jagdschein mit eingereicht wird."

 

Update Corona und Jagd

 

Die Jagden stehen an und die Coronazahlen steigen. Was ist erlaubt, was sinnvoll? Grundsätzlich schreibt der LJV: Die Jagdausübung in Schleswig-Holstein ist auch in Zeiten der Corona-Pandemie grundsätzlich vollumfänglich möglich und vorgesehen. Erlaubt sind sämtliche Formen der Jagd und mit ihr im Zusammenhang stehende Arbeiten.

 

Allgemein wird weiterhin der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen gemäß § 2 der Corona-Bekämpfungsverordnung empfohlen. Kann der Mindestabstand nicht eingehalten werden, so wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung angeraten.

 

Gesellschaftsjagden auf Schalenwild unterliegen nach § 5a Satz 1 Nr. 1 der Corona-Bekämpfungsverordnung nicht den strengen Anforderungen an Veranstaltungen. Das bedeutet, dass sie unter Einhaltung des Mindestabstandes ohne ein gesondertes Hygienekonzept durchgeführt werden können.

 

Bei Gesellschaftsjagden auf Niederwild ist hingegen gemäß § 5 Abs. 1 i.V.m§ 4 Abs. 1 der Corona-Bekämpfungsverordnung ein Hygienekonzept zu erstellen. Das „Schüsseltreiben“ ist zwar keine Veranstaltung im Sinne der Verordnung, es sind aber die Vorgaben zu den Kontaktbeschränkungen (§ 2) zu beachten (max. 10 Personen innerhalb geschlossener Räume, die nicht geimpft oder genesen sind).

 

Was sinnvoll ist muss vor jeder Jagd von den Verantwortlichen bestimmt werden. 

 

Das Muster eines Hygienekonzepts liegt bei den Hegeringleitern vor oder ist hier zu finden.

 

 

 

Jahreshauptversammlung der Kreisjägerschaft 2021

 

Am 21. September 2021 trafen sich die Mitglieder der Kreisjägerschaft Eiderstedt zur Mitgliederversammlung. Die Bläser begrüßten die mehr als 70 Teilnehmer im Eiderstedter Krog in Tating. Karsten Alberts als 1. Vorsitzender ging in seiner Begrüßung wie auch in seinem Bericht auf die zurückliegenden schwierigen Jahre ein, die nicht nur geprägt waren von den Pandemie-Einschränkungen, sondern auch von Rücktritten im Vorstand der Kreisjägerschaft. Dies habe die Arbeit zusätzlich erschwert. Im Rahmen der Veranstaltung wurde der verstorbenen Mitglieder gedacht, die Bläser umrahmten dies mit einem Halali.

 

Die Ehrungen für langjährige Treue zum Jagdwesen wurden von Karsten Alberts zusammen mit Herbert Jäger vom LJV und dem Kreisjägermeister Thomas Carstensen vorgenommen.

 

Herbert Häger als Vertreter des Landesjagdverbandes begrüßte die Versammlung. Er berichtete über die Initiativen zur Niederwildhege, so etwa die Förderung von Fallen und den Fortgang des Prädatorenprojekts auf Eiderstedt. Er bekräftigte auch, dass wegen der EU-Richtlinie zu Feuchtgebieten ab 2023 auf Eiderstedt mit seiner hohen Gewässerdichte kein bleihaltiges Schrot mehr verschossen werden darf.

 

Kreisjägermeister Thomas Carstensen berichtete von den Jägerprüfungen, 36 neue Jäger konnten die Prüfung bestehen. Er wies auch auf das Vorrücken der Afrikanischen Schweinepest hin und mahnte, Reisen in ASP-Gebiete möglichst zu meiden oder wenn sie unumgänglich sind, auf eine gute Desinfektion zu achten. Ein Eintrag der ASP durch Jäger wäre bedauerlich, auch wenn davon auszugehen sei, dass die Krankheit ihren Weg auch nach Eiderstedt finden werde.

 

Die Obleute berichteten, dass die Arbeit nach den starken Einschränkungen durch die Pandemie wieder anläuft. Die Hundegruppe übte, von sieben Hunden haben bereits fünf bestanden, zwei stehen noch aus. Die Bläser treffen sich wieder zum Üben, hier wird Nachwuchs gesucht. Das jagdliche Schießen war nur eingeschränkt möglich, jetzt sollen die Übungsschießen genau wie die Pokalschießen wieder stattfinden. Im Bereich Jagdschutz war die Aufzucht von Fasanen und auch Rebhühnern sehr erfolgreich. 

 

Eines der großen Projekte der Kreisjägerschaft, der Naturerlebnisraum Katinger Watt, wird sehr gut angenommen, die Besucherzahlen steigen. Einige Elemente sind in die Jahre gekommen, hier werden nach und nach Ersatzinvestitionen notwendig. Es wurde beschlossen, die Betreuer des Katinger Watts, Knut Hartwig und Detlef Haus, als Obleute zu bestimmen.

 

Die Kasse wurde geprüft und für korrekt geführt befunden, der Vorstand entlastet.

 

Turnusgemäß standen Neuwahlen des Vorstands auf der Tagesordnung. Gewählt wurden jeweils einstimmig:

 

1. Vorsitzender Dr. Hauke Peters

2. Vorsitzender Karsten Alberts

Kassenwart Torben Andresen

Schriftführer Bodo Scheffels

 

Als Obleute wurden gewählt:

Kreisschiessobmann Christian Hohberg

Obfrau für das Bläserwesen Margit Hars

Obmann für Jagd- und Wildschutz Gunter Ahrendt

Obfrau für das Hundewesen Sonja Deblitz

Obmann Öffentlichkeitsarbeit Bodo Scheffels

Obmann für das Katinger Watt Knut Hartwig

stellv. Obmann Katinger Watt Detlef Hars

 

Alle Wahlen erfolgten einstimmig bei wenigen, eigenen, Enthaltungen. Reinhard Lucassen als Wahlleiter gratulierte allen Gewählten und freute sich, dass der neue Vorstand mit einer so breiten Unterstützung der Eiderstedter Jägerschaft ins Amt startet.

 

Zu Rechnungsprüfern bestimmt wurden Rangna Sierck und Ferdinand Wieck 

Als Delegierte zum LJV wurden Reinhard Lucassen, Detlef Hars und Rangna Sierk gewählt.

 

Die nächste Jahreshauptversammlung wird am 15. März 2022 stattfinden.