Jagdscheinverlängerung nur per Post

 

Der Kreis Nordfriesland nimmt anstehende Verlängerungen der Jagdscheine wegen der Pandemie in diesem Jahr nur per Post vor. Hier das Schreiben des Kreises an die Jägerschaft:

 

"Die langjährige Praxis, die Jagdscheinverlängerungen in mehreren Gemeinden direkt vor Ort anzubieten wird uns in diesem Jahr nicht möglich sein. Hintergrund ist, dass wir seit letztem Jahr gehalten sind, für jeden Antrag eine Anfrage beim Verfassungsschutz zu halten. Damit kann die Eintragung der Verlängerung des Jagdscheines auch bei Vorlage aller Unterlagen ad hoc nicht mehr erfolgen. Wir müssen in jedem Einzelfall die Rückmeldung des Verfassungsschutzes abwarten – die Dauer ist von uns nicht beeinflussbar und beträgt 1 bis 4 Wochen.  

 

Aufgrund des derzeitigen Pandemiegeschehens werden wir nicht vor Ort gehen, um Anträge gesammelt entgegenzunehmen. Das Kreishaus ist immer noch für den regelmäßigen Publikumsverkehr geschlossen, Terminabsprachen sind möglich. Die Erfahrungen im letzten Jahr haben uns gezeigt, dass die Abwicklung der Jagdscheinverlängerung auch ohne persönliche Vorsprache möglich und fristgerecht umsetzbar ist.

 

Wir werden daher in diesem Jahr die Verlängerung ausschließlich auf dem Postweg vornehmen. Für alle Anträge, die uns bis zum 01.03.2021 erreichen, können wir zusagen, dass eine fristgerechte Verlängerung erfolgt, sofern die Antragsunterlagen vollständig sind und die Eignung gegeben ist. Es ist erforderlich, dass auch der Jagdschein mit eingereicht wird. Bei rund 500 anstehenden Verlängerungen sind wir im Sinne der Jägerschaft für jede Vereinfachung des Verfahrens dankbar, um die fristgerechte Verlängerung auch in diesem Jahr bewältigen zu können."

 

Jagd unter Corona-Bedingungen

 

Am 11. Januar 2021 traten neue Vorschriften zur Pandemiebekämpfung in Kraft. Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein schreibt dazu: Alle Bürgerinnen und Bürger sind aktuell dazu angehalten, Kontakte auf ein absolut notwendiges Minimum zu reduzieren. Die Jägerinnen und Jäger in Schleswig-Holstein tragen dies uneingeschränkt mit.

 

 

Erlaubt sind sämtliche Formen der Jagd und notwendige Revierarbeiten. Bei allen Tätigkeiten sind die Vorgaben zu den Kontaktbeschränkungen und gegebenenfalls die Anforderungen an die Organisation von Veranstaltungen einzuhalten. Dabei haben Jägerinnen und Jäger Folgendes zu beachten: An jagdlichen und notwendigen Revierarbeiten ist die Teilnahme von Personen des eigenen Hausstandes sowie einer Person eines weiteren Hausstandes zulässig, wenn die Gesamtpersonenanzahl von fünf nicht überschritten wird.

 

Mehr Informationen und Details auf der Seite des LJV.

 

 

Update Flugwildjagd

 

Der Kreisjägermeister schreibt: Die erste Änderung der Allgemeinverfügung zur Geflügelpest wurde veröffentlicht. Demnach gibt es keine definierten roten Zonen mehr, sondern das gesamte Kreisgebiet ist zum Infektionsgebiet erklärt und die privaten Geflügelhalter zur Aufstallung ihrer Bestände gezwungen worden. Deshalb ist auch die entsprechende Karte von der Kreiswebsite verschwunden.

 

Demgegenüber findet sich in dieser Verfügung kein Jagdverbot auf Flugwild mehr, sondern nur die dringende Empfehlung, die Jagd auf diese Wildarten einzustellen, um zu verhindern, dass unnötig Unruhe unter den Vögeln verbreitet wird. Die Jagd auf Haarwild ist von dieser Empfehlung ausdrücklich nicht betroffen.

 

Es stellt sich natürlich die Frage: Wenn bei einer Flugwildjagd nun Beute gemacht wurde, weiß man nicht, ob der geschossene Vogel mit dem Virus infiziert ist, oder nicht. Will man einen solchen Vogel dann als Braten auf den Tisch bringen, oder vielleicht die Brustfilets kurzgebraten rosa zu sich nehmen?

 

Das muss jeder Jäger jetzt für sich selber entscheiden. Vögel zu schießen um sie danach liegen zu lassen oder einzugraben, ist jagdethisch nicht vertretbar.

 

Geflügelpest: Verbot der Flugwildjagd

 

Wegen der im Kreis Nordfriesland derzeit sehr stark auftretenden Geflügelpest ist die Jagd auf Flugwild in allen Gebieten, in denen für Geflügelhalter die Aufstallungspflicht gilt, verboten. Die Karte dazu ist hier zu finden. Davon betroffen ist fast das gesamte Eiderstedt. Auch in den angrenzenden, noch nicht rot markierten Gebieten bittet das Kreisveterinäramt, die Jagd auf Flugwild zu unterlassen, da sonst durch die Beunruhigung der Bestände das Virus weiter verbreitet wird. Eine Ausweitung der Sperrgebiete ist zudem wahrscheinlich.

 

Hier die Informationen des Kreisjägermeisters:

  1. Jedermann kann sich über die Ausdehnung der „roten“ Gebiete auf der Website: vet.nordfriesland.de kundig machen. Die Karte wird ständig aktualisiert.

  2. In den „roten“ Gebieten gilt ein Jagdverbot auf Flugwild. In den restlichen Gebieten Nordfrieslands bittet die Veterinärbehörde um Jagdruhe auf Flugwild, um die Tiere nicht noch zu beunruhigen und dadurch die Verbreitung der Grippe zu beschleunigen. 

  3. Kranke jagdbare Tiere, die noch nicht tot sind, sind aus Tierschutzgründen zu erlegen, wenn sie im Jagdrevier angetroffen werden. Die Tiere nicht bergen, sondern am Erlegungsort lassen und das Ordnungsamt bei der zuständigen Amtsverwaltung informieren. Die Tiere nicht anfassen, die Bergung erfolgt unter Schutzkleidung. Die Ordnungsämter bergen die Tiere und sammeln auch die toten Tiere ein. Da nicht gejagt werden soll, können auch keine Monitoringproben gezogen werden, die toten oder todkrank erschossenen Tiere werden vom Veterinäramt beprobt.

  4. Todkranke Tiere, die nicht dem Jagdrecht unterliegen und Tiere, die Innerorts, also in befriedeten Bezirken angetroffen werden, sind den Ordnungsämtern zu melden, ansonsten nicht anrühren, sondern dort sterben lassen.

Und hier weitere Infos zur Geflügelpest in Nordfriesland.